Wir vermitteln hoch qualifizierte Alltagshilfen, hauptsächlich aus Polen, Rumänien, Ungarn, Slowakei und der Tschechischen Republik. Die meisten unserer Alltagshilfen beherrschen die deutsche Sprache auf kommunikativem Niveau. Viele Alltagshilfen sind mehrsprachig. So können sie sich z. B. auch auf Englisch, Französisch, Italienisch oder Russisch verständigen. Die Alltagshilfe verfügt über eine entsprechende fachberufliche Ausbildung und wird für ihre Fürsorge, Wärme, Geduld und Empathie hoch geschätzt.
Wir wünschen uns zufriedene Kunden und zufriedene Alltagshilfen.
Natürlich überträgt sich die Zufriedenheit und liebevolle Hingabe unserer vermittelten Alltagshilfen auf den pflegebedürftigen Kunden.
Die Auswahl einer Alltagshilfe
Um alles zu Ihrer Zufriedenheit zu erfüllen, ist es sehr wichtig, alle zutreffenden Informationen über den pflegebedürftigen Menschen noch vor der Auswahl der Pflegekraft zu bekommen. Natürlich werden die betreffenden Daten und Informationen über den Kunden von uns vertraulich behandelt.
Aufgaben der Betreuer/in:
PFLEGEGRAD 0 bis 2
Hauswirtschaftliche Versorgung / keine pflegerische Aufgaben
Kochen, Wäschepflege, Wohnungsreinigung, Zimmerpflanzenpflege, hauswirtschaftliche Tätigkeiten, Einkaufen, Anwesenheit in der Nacht, Gesellschaft leisten, Aufsicht bei mobilen Pflegepersonen usw.
PFLEGEGRAD 3
Hauswirtschaftliche Versorgung / leichte - mittlere pflegerische Aufgaben
Kochen, Wäschepflege, Wohnungsreinigung, Zimmerpflanzenpflege, hauswirtschaftliche Tätigkeiten, Einkaufen, Anwesenheit in der Nacht, Gesellschaft leisten, Hilfe beim An- und Auskleiden, Hilfe bei Baden, Aufsicht bei mobilen oder teilweise mobilen Pflegepersonen (Gehwaagen, Stock), Pflegepersonen mit leichter Demenz, inkontinente Pflegepersonen, zuckerkranke Pflegepersonen usw.
PFLEGEGRAD 4
Hauswirtschaftliche Versorgung / komplexe pflegerische Aufgaben
Kochen, Wäschepflege, Wohnungsreinigung, Zimmerpflanzenpflege, hauswirtschaftliche Tätigkeiten, Einkaufen, Anwesenheit in der Nacht, Gesellschaft leisten, An- und Auskleiden, Baden, Aufsicht und Hilfestellung bei Pflegepersonen im Rollstuhl, bettlägerige Pflegepersonen, Pflegepersonen nach Schlaganfall, mit schwerer Demenz/Alzheimer usw.
PFLEGEGRAD 5 (Härtefall)
Hauswirtschaftliche Versorgung / sehr komplexe pflegerische Aufgaben
Kochen, Wäschepflege, Wohnungsreinigung, Zimmerpflanzenpflege, hauswirtschaftliche Tätigkeiten, Einkaufen, Anwesenheit in der Nacht, Gesellschaft leisten, An- und Auskleiden, Baden, Aufsicht und Hilfestellung bei Pflegepersonen im Rollstuhl, bettlägerige Pflegepersonen, Pflegepersonen nach Schlaganfall, mit schwerer Demenz/Alzheimer, bettlägerig usw.
Neu: Ab 2017 besteht für jeden Pflegebedürftigen ein Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen von monatlich 125 EUR.
Der gesetzliche Mindestlohn ab 2015:
Der gesetzliche Anspruch auf Mindestohn gilt nach der Einführungsphase für alle in Deutschland tätigen Arbeitnehmer über 18 Jahre. Er betrifft auch ausländische Beschäftigte, wenn sie in Deutschland arbeiten - unabhänigig davon, ob sie bei einem in- oder einem ausländischen Unternehmen angestellt sind.
Ab 2015 besteht für jeden Pflegebedürftigen ein Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen von monatlich 104 bzw. 208 EUR. Behalten Sie den Überblick darüber, welche Ansprüche bestehen und wann Leistungen verfallen. In einer Jahresübersicht können Sie Ihre Leistungen erfassen. So gehen keine Ansprüche verloren.
Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40,-€ monatlich gratis erhalten.