Wir legen großen Wert auf Transparenz und das Einhalten der gesetzlichen Bestimmungen.
Das von Liebevolle Betreuung24 vermittelte Pflegepersonal hat eine feste Anstellung bei einem Partnerunternehmen in Osteuropa. Die Pflegekräfte zahlen Steuern und sind vollständig kranken- und sozialversichert. Diese Garantie dafür liefert das Europäische Formblatt A1 (früher E101), das für alle Pflegekräfte vorliegt und die Sozialversicherung ordnungsgemäß belegt.
Die Liebevolle-Betreuung24 vermittelt Pflegeleistungen für die Rund-um-die-Uhr-Betreuung im eigenen Heim. Vermittlungsgegenstand ist ein Vertrag über Pflegeleistungen mit Kooperationspartnern, die auf die häusliche Pflege spezialisiert sind. Bei unseren Kooperationspartnern handelt es sich um Pflegekräfte und Haushaltshilfen aus Deutschland als auch um osteuropäische Pflegeunternehmen aus EU-Beitrittsländern, welche bei den Kooperationspartnern angestelltes Pflegepersonal auch nach Deutschland entsenden. Wir stellen die Kontakte zwischen deutschen Pflegekräften und Haushaltshilfen bzw. osteuropäischen Pflegediensten und den Pflegebedürftigen her. Darüber hinaus übernehmen wir die Vertragsverhandlungen zwischen dem Kunden und dem ausgesuchten Pflegedienst, stehen dem Kunden während der gesamten Laufzeit des begründeten Vertragsverhältnisses mit Rat und Tat zur Seite.
Der gesetzliche Mindestlohn ab 2015:
Der gesetzliche Anspruch auf Mindestohn gilt nach der Einführungsphase für alle in Deutschland tätigen Arbeitnehmer über 18 Jahre. Er betrifft auch ausländische Beschäftigte, wenn sie in Deutschland arbeiten - unabhänigig davon, ob sie bei einem in- oder einem ausländischen Unternehmen angestellt sind.
Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40,-€ monatlich gratis erhalten.