Wir sind ein Anerkannter und Zugelassener Dienst von der Stadt Düsseldorf.
Die Stundenbetreuung Ihres Familienmitgliedes können wir Ihnen bereits ab 36 €/Std. zzgl. 3 € Anfahrtspauschale anbieten. Das Entgeld der stundenweisen Betreuung variiert je nach Aufwendung der erforderlichen Pflege- und Betreuungsintensität. Seit 2017 können wir die Entlastungsleistung und Verhinderungspflege direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen.Tipp:
Ungenutzte Sachleistungen in Betreuungsleistungen umwandeln
Pflegebedürftige können bis zu 40 Prozent der ihnen zustehenden, aber ungenutzten Pflegesachleistungen in Betreuungs- und Entlastungsleistungen umwandeln. Diese Möglichkeit wird Umwandlungsanspruch genannt.
Ein Beispiel: Ein Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 2 hat eigentlich Anspruch auf monatliche Pflegesachleistungen von 724 Euro. Da er aber 40 Prozent dieser Summe nicht zur Bezahlung seines Pflegedienstes braucht, kann er 289,60 Euro für seine Betreuung und die Entlastung seiner Angehörigen verwenden.
Neu: Ab 2017 besteht für jeden Pflegebedürftigen ein Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen von monatlich 125 EUR. Behalten Sie den Überblick darüber, welche Ansprüche bestehen und wann Leistungen verfallen. In einer Jahresübersicht können Sie Ihre Leistungen erfassen. So gehen keine Ansprüche verloren.
Ab 2015 besteht für jeden Pflegebedürftigen ein Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen von monatlich 104 bzw. 208 EUR. Behalten Sie den Überblick darüber, welche Ansprüche bestehen und wann Leistungen verfallen. In einer Jahresübersicht können Sie Ihre Leistungen erfassen. So gehen keine Ansprüche verloren.
Wir kooperieren mit den Kranken-und Pflegekassen und tragen eine IK-Nummer. Wir haben auch Betreuungskräfte nach dem § 87b SGB XI und so ist es möglich, dass Sie gewisse Leistungen, die wir erbringen, direkt über Ihre Krankenkasse abrechnen können.
Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40,-€ monatlich gratis erhalten.