Preise & Kosten Liebevolle Betreuung 24

Wir sind stolz darauf, ein anerkannter und zugelassener Dienst der Stadt Düsseldorf zu sein.

Im Allgemeinen sind die von uns angebotenen Pflegedienstleistungen viel günstiger als die Kosten, die bei der Aufnahme in ein Altenwohnheim, Altenheim oder Pflegeheim auf Sie zukommen. So liegt die Inanspruchnahme der ganztägigen Hilfe sicherlich im Bereich Ihrer finanziellen Möglichkeiten.

Ab einem Betrag von 100,- € pro Tag können wir Ihnen eine kompetente Alltagshilfe für Ihr Familienmitglied vermitteln.

In diesem Tagespreis sind bereits sämtliche Ausgaben enthalten, einschließlich An- und Abreise, Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung, Sozialabgaben sowie Mehrwertsteuer. Es fallen keine weiteren Kosten für die Vermittlung an!

Die Aufwendungen für Verpflegung und Unterkunft trägt der Auftraggeber.

Liebevolle Betreuung24 erhebt keinerlei zusätzliche Gebühren. Unsere Preise sind transparent und leicht nachvollziehbar. Der Endpreis der vermittelten Dienstleistungen hängt von der individuellen Gesundheitssituation des Kunden, seinen Bedürfnissen und Anforderungen sowie von der Erfahrung und den Sprachkenntnissen der ausgewählten Alltagshilfe ab.

Hier finden Sie ein beispielhaftes Rechenmodell, das verdeutlicht, wie es möglich ist, die monatliche Vertragsrate zu reduzieren:

Rechenbeispiel:
Ein Kunde lebt allein und hat Pflegegrad 3. Mit der passenden Betreuungskraft könnte der Pflegepreis bei etwa 100,- € pro Tag liegen (monatlich circa 3.000,- €).

Zuschüsse, die von der Kranken- oder Pflegekasse beantragt werden können:

 
  • Monatlicher Preis 24-Stundenbetreuung:3.000,00 €
  • Pflegegeld 3 bis 599,- €– 359,00 €
  • Verhinderungspflege (einmalig Jährlich bis 3.539,- €)– 294,00 €
  • Umwandlungsanspruch bis 598,50 € monatlich– 598,50 €
  • Entlastungsleistung von 131,- € monatlich– 131,00 €
  • Ergibt eine monatliche Summe von:1.617,50 € : 30,5 Tage = 53,- € pro Tag

Somit haben Sie die Möglichkeit, anstatt von 100,00 € Tagessatz (monatlich 3.000,- €) nur ca. 53,00 € Tagessatz (monatlich 1.617,50 €) zu leisten.

Diese Kosten können:

  • unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrer Krankenkasse erstattet werden
  • als Pflege- und Betreuungsleistungen als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich abgesetzt werden. (Es können 20 Prozent von Aufwendungen bis zu 20.000 € abgesetzt werden, das heißt höchstens 4.000 € pro Jahr.)

Für eine 24-Stunden-Betreuung müssen normalerweise Kosten von mindestens 2.500,- € bis 3.500,- € einkalkuliert werden. Eine kostengünstigere Lösung ist aufgrund eines angemessenen Lohnniveaus nicht realisierbar.

Tipp: Ungenutzte Sachleistungen in Betreuungsleistungen umwandeln
Pflegebedürftige können bis zu 40 Prozent der ihnen zustehenden, aber ungenutzten Pflegesachleistungen in Betreuungs- und Entlastungsleistungen umwandeln. Dies wird als Umwandlungsanspruch bezeichnet. Beispiel: Ein Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 2 hat eigentlich Anspruch auf monatliche Pflegesachleistungen von 724 Euro. Da er 40 Prozent dieser Summe nicht für die Bezahlung eines Pflegedienstes benötigt, kann er 289,60 Euro für seine Betreuung und die Entlastung seiner Angehörigen verwenden.

Neu: Die Höhe des neuen Gemeinsamen Jahresbetrags für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege wird ab 1. Juli 2025 bis zu 3.539 Euro je Kalenderjahr betragen.

Neu: Ab 2025 Entlastungsleistung von 125 EUR auf 131 EUR gestiegen.

Ab 2021 gibt es den „Entlastungsbudget„-Begriff. Verhinderungspflege (Ersatzpflege) und Kurzzeitpflege werden nun zusammengefasst, was eine Entlastung von 3.300 Euro pro Jahr ergibt. Die geplanten Eckpunkte der Pflegereform sollen ab dem 1. Juli 2021 gelten. Bei Fragen können Sie sich an Ihre Pflege- oder Krankenkasse wenden.

Ab 2017 besteht für jeden Pflegebedürftigen ein Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen von monatlich 125 EUR.

Ab 2017 wurden die Pflegestufen durch Pflegegrade ersetzt. Pflegegrad 1 wurde hinzugefügt. Verschiedene Leistungen wie Tages- und Nachtpflege, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sind nun besser kombinierbar.

Ab 2015 hat jeder Pflegebedürftige Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen von monatlich 104 bzw. 208 EUR. Halten Sie den Überblick über bestehende Ansprüche und Verfallsdaten. In einer Jahresübersicht können Sie Ihre Leistungen erfassen, um keine Ansprüche zu verlieren.

Der gesetzliche Mindestlohn ab 2015: 
Der gesetzliche Anspruch auf Mindestlohn gilt nach der Einführungsphase für alle in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer über 18 Jahre. Er betrifft auch ausländische Arbeitnehmer, die in Deutschland arbeiten, unabhängig davon, ob sie bei einem in- oder ausländischen Unternehmen angestellt sind.

§ 42 SGB XI – Kurzzeitpflege ab 2015:
Der Leistungsbetrag der Kurzzeitpflege wurde von bis lang 1.550 EUR auf nun 1.612 EUR erhöht.

Die Kurzzeitpflege kann unter Anrechnung auf den für Verhinderungspflege zustehenden Leistungsbetrag um bis zu 1.612 EUR auf dann 3.224 verdoppelt werden, soweit Verhinderungspflege noch nicht in Anspruch genommen wurde. Die zeitliche Beschränkung erweitert sich in diesem Falle ebenfalls um das Doppelte auf 8 Wochen pro Kalenderjahr. Diese Regelung wurde von den Pflegekassen bislang bereits so gehandhabt und wurde nun gesetzlich fixiert.
Anspruch auf Kurzzeitpflege besteht in begründeten Einzelfällen auch in geeigneten Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen und anderen geeigneten Einrichtungen, wenn die Pflege in einer von den Pflegekassen zur Kurzzeitpflege zugelassenen Pflegeeinrichtung nicht möglich ist oder nicht zumutbar erscheint. Diese Regelung galt bislang nur für Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Diese zeitliche Beschränkung fällt nun weg.

Gern beraten wir Sie hierzu ausführlich, denn nur unter Berücksichtigung aller Ihrer persönlichen Angaben können wir eine genaue Berechnung erstellen. Da die Ermittlung des Gesamtpreises nur durch ein individuelles Angebot erfolgen kann, nutzen Sie bitte unser Antragsformular oder rufen Sie einfach unsere kostenlose Hotline unter: 0800-667 55 99 an.

 

Pflegegeld - Liebevolle Betreuung 24

Unter bestimmten Voraussetzungen, können die Kosten für Ihre 24 Stunden Betreuung durch die Krankenkasse erstattet werden.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?