Rechtliche Informationen für Ihre 24H Betreuung

Wir legen besonderen Wert auf Transparenz und die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Bestimmungen.

Das von Liebevolle Betreuung24 vermittelte Pflegepersonal genießt eine feste Anstellung bei einem Partnerunternehmen in Osteuropa. Die Pflegekräfte sind ordnungsgemäß steuerlich erfasst und vollständig kranken- und sozialversichert. Diese Gewissheit wird durch das Europäische Formblatt A1 (ehemals E101) sichergestellt, das für sämtliche Pflegekräfte vorliegt und die ordnungsgemäße Sozialversicherung belegt.

Unser Fokus bei Liebevolle Betreuung24 liegt auf der Vermittlung von Pflegeleistungen für eine umfassende Rund-um-die-Uhr-Betreuung bzw. 24H Betreuung im vertrauten Heim. Der Vermittlungsgegenstand ist ein Vertrag über Pflegeleistungen mit spezialisierten Kooperationspartnern, die sich auf häusliche Pflege spezialisiert haben. Unsere Kooperationspartner umfassen sowohl deutsche Pflegekräfte und Haushaltshilfen als auch Pflegeunternehmen aus osteuropäischen EU-Beitrittsländern. Diese senden qualifiziertes Pflegepersonal gemäß den Vorgaben der Kooperationspartner nach Deutschland.

Wir fungieren als Bindeglied zwischen deutschen Pflegekräften, Haushaltshilfen und osteuropäischen Pflegediensten sowie den Pflegebedürftigen. Zudem übernehmen wir die Vertragsverhandlungen zwischen dem Kunden und dem ausgewählten Pflegedienst und stehen unseren Kunden während der gesamten Vertragslaufzeit mit Rat und Tat zur Seite.

Der gesetzliche Mindestlohn ab 2015: 
Der gesetzliche Anspruch auf den Mindestlohn gilt nach der Einführungsphase für sämtliche in Deutschland tätigen Arbeitnehmer ab 18 Jahren. Dies betrifft ebenso ausländische Beschäftigte, die in Deutschland arbeiten, unabhängig davon, ob sie bei einem in- oder ausländischen Unternehmen angestellt sind.

Ab 2015 besteht für jeden Pflegebedürftigen ein Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen von monatlich 104 bzw. 208 EUR. Es ist wichtig, den Überblick über bestehende Ansprüche zu behalten und die Verfallsdaten der Leistungen im Auge zu behalten. Hierbei kann eine Jahresübersicht dazu beitragen, dass keine Ansprüche verloren gehen.

Falls Sie Fragen dazu haben, zögern Sie nicht, uns unter unserer kostenfreien Hotline anzurufen. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

 

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